In Österreich mussten sich durch die Auslegung des „Transsexuellenerlasses“ von 1983 trans* Personen die eine Personenstandsänderung wollten, oft schwerwiegenden geschlechtsangleichenden Eingriffen (z.B. Sterilisation, Mastektomie, etc.) unterziehen. Der Verfassungsgerichtshof (Vfgh) hat diesen Erlass erst 2009 aufgehoben und den Operationszwang als menschenrechtsunwürdig erklärt. Etliche trans* Personen mussten sich in den vorangehenden Jahren aber Operationen unterziehen, für die sie sich nicht aus eigenem Willen entschlossen hatten, nur um endlich den richtigen Geschlechtseintrag in ihren Dokumenten sehen zu können.