Bei der Personenstandsänderung in Österreich wird der Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister geändert. Damit besteht für alle österreichischen Behörden die Möglichkeit Daten (Geburtsdatum, Familienstand, Geschlechtseintrag, etc.) zu einer Person zentral abzurufen.
Bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 29. Juni 2018 waren nur die Einträge „weiblich“ und „männlich“ möglich. Nach Einigung auf den Begriff „divers“ oder „x“ ist heute (Stand: September 2019) eine dritte Option gegeben. Wichtig ist diese Änderung vor allem für inter* und trans* Personen, weil nur dadurch eine neue Geburtsurkunde und somit wichtige Dokumente (Reisepass, Führer*innenschein, e-Card, etc.) neu/richtig ausgestellt werden können.