Glossar

Eingetragene Parnter*innenschaft (EP)

Die Eingetragene Partner*innenschaft (EP) wurde in Österreich 2010 als Möglichkeit der „unechten Ehe“ für homosexuelle Paare eingeführt. Im Vergleich zur Ehe gibt es aber einige rechtliche Unterschiede – es besteht zum Beispiel keine „Treuepflicht“, Familiengründung ist nicht möglich, das Mindestalter der eingetragenen Partner*innen ist 18, statt 16 Jahre, um nur wenige Beispiele zu nennen. Weitere findest du hier: Rechtskommittee Lambda – Ungleichbehandlungen zur Ehe. Dadurch war die EP der Ehe nicht komplett gleichgestellt, und widersprach dem verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbot. Seit diesem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs sind sowohl die EP als auch die zivilrechtliche Ehe für alle Paare zugänglich, egal ob homo oder hetero.